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E-Commerce: Änderungen für Lieferungen innerhalb der EU

Der E-Commerce Bereich unterliegt einem ständigen Wandel von Regelungen und Bestimmungen, deswegen müssen Shop-Betreiber immer am Ball bleiben, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Die Änderung ist die Anpassung der Versandhandelsregelung, womit Lieferungen innerhalb der EU an Private ab sofort im Bestimmungsland versteuert werden müssen. Das EU-OSS bietet hier Abhilfe.

Wie war die Situation bisher?

Bisher galten gewisse Lieferschwellen für Lieferungen innerhalb der EU im B2C-Bereich. Blieb man unter der Lieferschwelle, konnte man die Verkäufe problemlos in Österreich versteuern und auch die österreichischen Mehrwertsteuer abführen.

Somit benötigte man als Unternehmen keine ausländische UID-Nummer, da alle Geschäft in Österreich und der EU mit der österreichischen UID-Nummer abgewickelt werden konnten.

Änderung ab 1. 7. 2021

Doch ab dem 1. Juli 2021 fallen die Lieferschwellen und sämtliche private Geschäfte in andere EU-Länder müssen im Bestimmungsland besteuert werden. Wenn ein Unternehmen beispielsweise eine Lieferung an eine deutsche Privatperson vornimmt, muss dieser Verkauf mit der deutschen Mehrwertsteuer und einer deutschen UID-Nummer besteuert werden.

Hier die einzelnen Aspekte, was Shop-Betreiber bei einem Verkauf in ein EU-Land beachten  müssen:

  1. Die Rechnung muss mit dem Steuersatz des Bestimmungslandes ausgestellt werden.
  2. Das Unternehmen muss eine Registrierung im Bestimmungsland vornehmen, beispielsweise für die UID-Nummer. Somit muss man sich als Unternehmer in jedem EU-Mitgliedsland, in das man seine Waren an Privatkunden liefert, registrieren.
  3. Der Verkaufsumsatz muss im Bestimmungsland und nicht mehr – wie früher – in Österreich besteuert werden.

Gibt eine Alternative zur Besteuerung im Bestimmungsland?

Bei Registrierungen in mehreren Mitgliedstaaten fallen natürlich Kosten an, auch der Zeitfaktor darf nicht unterschätzt werden. Daher wird als Alternative die Variante mittels EU-OSS für Unternehmen angeboten.

Statt einer Registrierung im Ausland werden dabei alle innergemeinschaftlichen Lieferungen über das EU-OSS abgewickelt. Es müssen aber dennoch für sämtliche Verkäufe die Steuersätze der Bestimmungsländer verwendet werden.

Registrierung von EU-OSS und Abwicklung der Geschäfte:

  1. Registrierung für EU-OSS über Finanzonline
  2. Antragstellung zur Teilnahme: dies muss vor der ersten Erklärung erfolgen, also bis 30.6.2021 (Erklärungszeitraum: Kalendervierteljahr)
  3. Die Erklärung muss dann über Finanzonline bis zum letzten Tag des auf den Erklärungszeitraum folgenden Monats eingereicht werden.

Was muss eine Erklärung beinhalten?

  • UID-Nummer
  • Umsätze – aufgeteilt nach Lieferungen und sonstigen Leistungen
  • Steuer – aufgeteilt nach Mitgliedsstaaten
  • Anwendbarer Steuersatz
  • Der Gesamtbetrag der zu entrichtenden Steuer

Was ist trotz EU-OSS im Onlineshop zu tun?

In den meisten Onlineshops ist zurzeit der österreichische Mehrwertsteuersatz für innergemeinschaftliche Lieferungen hinterlegt. Dieser muss bis 1. Juli 2021 auf den jeweiligen länder-spezifischen Steuersatz geändert werden.

Bei WooCommerce Shops müssen dazu folgende Schritte durchgeführt werden:

  1. Klicken Sie auf WooCommerce > Einstellungen
  2. Wählen Sie den Tab „Mehrwertsteuer“
  3. Wählen Sie bei „Steuer berechnen basierend auf“ die Option „Rechnungsadresse des Kunden“ und speichern Sie die Einstellung.
  4. Klicken Sie unter den Tabs auf „Standard Steuersätze“
  5. Klicken Sie rechts unten auf „CSV-Datei importieren“
  6. Nun laden Sie folgende CSV-Datei auf Ihren PC (diese enthält alle Steuersätze der EU-Länder): CSV-Liste hier downloaden
  7. Anschließend die Änderungen speichern.

Haben Sie Fragen zu den Änderungen? Dann kontaktieren Sie uns, wir helfen gerne weiter!