
Artikel 50 des EU AI ACT
Ab dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 des EU AI Acts. Er schreibt vor, dass KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte für eure Follower erkennbar sein müssen. Damit betrifft das jeden, der KI-Bilder, -Videos oder -Texte für Social Media nutzt.
Wer ist betroffen?
- AI-Anbieter: Die Unternehmen hinter den KI-Tools, z. B. OpenAI, Anthropic oder Google.
- AI-Nutzer: Und damit alle, die diese Tools beruflich für KI-generierte Bilder, Videos oder Texte nutzen.
Schauen wir uns das im Detail an, worum es in Artikel 50 geht: Der Artikel regelt die Transparenz darüber, ob der Endnutzer ein KI-generiertes oder -bearbeitetes Bild bzw. einen Text vor sich hat. Hierfür sind jedoch nicht nur die Anbieter, sondern auch die Betreiber verantwortlich – also auch Unternehmen, wenn diese KI-erstellte oder von KI erweiterte Bilder, Audio- oder Videoinhalte verwenden. Der für die meisten Unternehmen relevanteste Bereich liegt dabei bei den Bildern.
Die EU spricht hier von Deep Fakes: KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die bestehenden Personen, Objekten, Orten, Entitäten oder Ereignissen ähneln und einer Person fälschlicherweise als authentisch oder wahrheitsgetreu erscheinen würden.
Das heißt für euch konkret:
- Betroffen sind Inhalte, die täuschend echt wirken
- Nicht betroffen sind offensichtlich unrealistische Inhalte.
Beispiel: Eine riesige fliegende Zitrone mit Gesicht über Linz würde niemand für echt halten – die fällt also nicht unter die Kennzeichnungspflicht - Realistisch wirkende Inhalte müssen ab 2. August 2026 klar gekennzeichnet werden
Die EU hat hierfür Leitlinien zur Unterstützung für Unternehmen erstellt: Zu den Leitlinien
Wie kennzeichnet man seine Inhalte richtig?
Die EU hat dafür offizielle Icons veröffentlicht. Diese sind zwar nicht verpflichtend, aber die sicherste Variante mit dem geringsten Risiko:
Wichtige Regeln für die Kennzeichnung:
- Das Symbol muss direkt im Medium eingebunden sein – also im Bild, Video oder Audio selbst, nicht nur in der Caption oder Beschreibung
- Es muss spätestens bei der ersten Anzeige des Inhalts sichtbar sein
- Der Platzierungsort darf nicht von anderen Overlays (z. B. Stickern, Texteinblendungen) verdeckt werden
Beispiel:

Bei reinen Audioinhalten ist eine visuelle Kennzeichnung natürlich nicht möglich. Hier wird empfohlen, mit einem Signalton gefolgt von einem eingesprochenen Hinweis wie „AI Generated“ oder „AI Modified“ zu kennzeichnen.
Was Meta selbst zur Kennzeichnung beiträgt
Die gute Nachricht: Bei Werbeanzeigen auf Meta müsst ihr das Symbol nicht manuell ins Bild einbauen. Im Werbeanzeigenmanager gibt es mittlerweile eine eigene Option, mit der man Anzeigen als „mit KI erstellt/bearbeitet“ kennzeichnen kann. Meta zeigt die Kennzeichnung dann automatisch bei der Anzeige an.

Für organische Postings (also normale Beiträge auf Facebook und Instagram über die Business Suite) gibt es diese manuelle Auswahl aktuell noch nicht. Hier verlässt sich Meta bislang auf die automatische Erkennung von KI-Signalen im Bild. Wir gehen aber davon aus, dass Meta dieses Feature, ähnlich wie im Werbeanzeigenmanager, in Zukunft auch für organische Beiträge in der Business Suite anbieten wird.
Bis es so weit ist, empfehlen wir: Kennzeichnet eure organischen KI-Inhalte sicherheitshalber direkt im Bild oder Video selbst (siehe oben)
Und was ist mit Text?
Ja, aber mit wichtigen Einschränkungen. Die Kennzeichnungspflicht für KI-Texte gilt nur für:
- Wissensvermittelnde Inhalte
- Inhalte im öffentlichen Interesse
Nicht betroffen sind:
- Texte in Werbung
- Texte in der Unterhaltung
- KI-Texte, die von einem Menschen überprüft oder redaktionell kontrolliert wurden (Vorausgesetzt, eine Person oder Organisation übernimmt dafür die redaktionelle Verantwortung).
Für die meisten Social-Media-Captions und Werbetexte greift die Kennzeichnungspflicht also in der Regel nicht. Solltet ihr aber wissensvermittelnde Beiträge (z. B. Ratgeber-Content) komplett von der KI schreiben lassen, lohnt sich ein genauerer Blick.
Falls ihr euch noch näher informieren wollt, empfehle ich die KI-Servicestelle der österreichischen Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (kurz RTR): RTR KI-Servicestelle
Hinweis: Dies ist ein rein informativer Text und dient nicht als Rechtsberatung.
Fazit: Was ihr jetzt tun solltet
Die Kennzeichnungspflicht ab dem 2. August 2026 betrifft nicht nur große Konzerne, sondern jeden, der KI-generierte Bilder, Videos oder Texte auf Social Media veröffentlicht. Damit man ab sofort auf der sicheren Seite ist, hier die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst:
- Für bestehende Inhalte gibt es keine automatische Nachkennzeichnungspflicht, das heißt man muss nicht rückwirkend jedes alte KI-Bild nachträglich kennzeichnen.
- Bei Werbeanzeigen die Kennzeichnungsoption im Ads Manager nutzen
- Organische Postings vorerst direkt im Bild oder Video kennzeichnen, solange die Business Suite noch keine eigene Option bietet
- Bei Texten: Reine Werbe- oder Unterhaltungstexte sind ausgenommen, die Pflicht gilt nur für wissensvermittelnde Inhalte.
Wer sich frühzeitig mit den neuen Regeln vertraut macht, spart sich nicht nur mögliche Strafen, sondern schafft auch mehr Vertrauen bei der eigenen Community.
Wenn du noch offene Fragen zur Kennzeichnungspflicht in den sozialen Medien hast, dann kontaktiere uns jederzeit gerne.
Niklas
Über den Autor
Niklas unterstützt das Team als Social Media Specialist bei der Umsetzung von Strategien und bei der Kampagnensteuerung. Er plant Paid-Ads-Maßnahmen und entwickelt daraus zuverlässige Empfehlungen für die Social-Media-Präsenz seiner Kunden.
